Ein Mal pro Jahr treffen sich die Präsidenten und Geschäftsführer der Busverbände Österreichs, der Schweiz und Deutschlands zu einem umfassenden Informations- und Meinungsaustausch. In diesem Jahr traf man sich auf Einladung des bdo in Gotha/Thüringen.

Von besonderer Bedeutung ist zusätzlich die Abstimmung gemeinsamer Positionen zu aktuellen europäischen Gesetzesvorhaben und bezüglich eines gemeinsamen Aktionsplanes zur Beeinflussung dieser Verfahren im Sinne der Interessen der Mitgliedsunternehmen in Österreich, der Schweiz und in Deutschland.

Die drei Verbände sind sich einig in der Beurteilung der sehr positiven Ergebnisse der gemeinsamen Bemühungen der letzten Jahre, auch Verbände aus anderen mitteleuropäischen und baltischen EU-Mitgliedsstaaten in die Abstimmungen mit einzubinden. Denn die Modalitäten und Kräfteverhältnisse in Brüssel erfordern dringend stärkere Allianzen auf der Ebene der Verbände der Busunternehmen. So sollen weitere Treffen mit den Verbänden aus Polen, der Tschechischen Republik und den Baltischen Staaten (u. a.) gemeinsam gestaltet werden.

Zu folgenden zentralen Problemstellungen des Omnibusgewerbes wurden nach intensiven Beratungen gemeinsame Vorgehensmaßnahmen beschlossen:

1. Europäische Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
Die bisherigen Beratungsergebnisse der Brüsseler Institutionen, insbesondere des Europäischen Parlaments sind aus Sicht der drei Verbände völlig unbefriedigend und gefährlich für die mittelständischen Omnibusunternehmen in Europa. Dabei geht es insbesondere um völlig überzogene Vorschläge des Europäischen Parlaments in Bezug auf verschuldensunabhängige Vorauszahlungen, Verpflichtungen zu Alternativbeförderungen sowie Haftungsausschluss bei Verspätungen und Haftung bei Annullierungen. Die Verbände wollen auch eine Herausnahme des ÖPNV- Busverkehrs aus den neuen europäischen Fahrgastrechtsregelungen erreichen, weil dieser Bereich bereits ausreichend auf nationaler Ebene geregelt ist und eine Vermischung mit dem Reiseverkehr zu erheblichen Problemen und Verunsicherungen führen würde. Die drei Verbände werden in einem koordinierten Vorgehen weiter massiv Einfluss über ihre nationalen Regierungen und über das so genannte Vermittlungsverfahren in Brüssel nehmen, um mittelstandsgerechte Regelungen für die Busbranche zu erreichen.

2. Spezielle Sozialvorschriften für Reisebusfahrer – abgekoppelt vom Güterverkehr – eingefordert
Die drei Verbände sind sich einig darüber, einen gemeinsamen Vorschlag für spezielle, flexiblere Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) für Busfahrer – abgekoppelt von den Sozialvorschriften des Güterverkehrs – zu erarbeiten und in die Brüsseler Institutionen (EU-Kommission, Europäisches Parlament, EU- Verkehrsministerrat) einzubringen. Diese Arbeiten sollen eng koordiniert werden mit denen der IRU und anderen nationalen Busverbänden.

Die Verbände werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge erarbeiten und den Verbandsvorständen zur Entscheidung vorlegen. Danach werden konkrete gemeinsame Schritte zur Durchsetzung dieser Vorschläge auf nationaler und europäischer Ebene durchgeführt.

3. Umweltzonenproblematik im europäischen Reisebusverkehr
Alle europäischen Reisebusunternehmen leiden unter den Umweltzonenbestimmungen vieler europäischer Städte. Besonders unbefriedigend ist die Situation in Deutschland, wo es mittlerweile über 40 unterschiedliche Regelungen in einzelnen Städten gibt. Dies verursacht in den Unternehmen erhebliche Bürokratie- und Kostenprobleme.

Die drei Verbände werden sich deshalb gemeinsam auf zwei Handlungsschwerpunkte zur Verbesserung der Situation konzentrieren:

a) Praktikable, endbürokratisierte europaweite Regelungen zu erreichen, zum Beispiel soll künftig eine für den Bus erteilte Ausnahmegenehmigung für das Befahren einer städtischen Umweltzone von allen anderen europäischen Städten anerkannt werden.
b) Maßnahmen zur Sicherung der getätigten Investitionen. Dabei geht es insbesondere um vernünftige längere Übergangsfristen oder die „Herausnahme“ der besonders problematischen „EURO III-Fahrzeuge“.

Die Verbände Österreichs und der Schweiz werden die Bemühungen des bdo auch weiterhin unterstützen, in Deutschland zu einer bundeseinheitlichen Reisebus freundlichen Regelung zu kommen.

4. Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Nahverkehr – Umsetzung der VO (EG) 1370/2007 in die nationale Gesetzgebung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.

Der eingehende Erfahrungs- und Informationsaustausch zeigt, dass derzeit in vielen EU-Mitgliedsstaaten vor allem Fragen des Nachweises, dass keine Überkompensation bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen besteht, die Rechnungen zum Anhang der Verordnung u.a. im Mittelpunkt der praktischen Probleme steht.

Bei der Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht geht es auch um die Grundsatzfrage, welche Stellung mittelständische Busunternehmen künftig im ÖPNV, insbesondere in Planung und Organisation des Nahverkehrs haben sollen. Die drei Verbände sind einmütig der Auffassung, dass Alles dafür getan werden muss, eigenständiges unternehmerisches Handeln im Nahverkehr auch weiterhin mit Vorrang zu versehen und die Rolle der Verkehrsunternehmen im ÖPNV keinesfalls nur auf reine Beförderungsleistungen zu begrenzen.

Die Gespräche mit den Verbänden aus Polen, den Baltischen Staaten, Finnland und der Tschechischen Republik zeigen, dass auch diese Verbände einem gemeinsamen Vorgehen zum Schutz der mittelständischen Omnibusunternehmen im ÖPNV sehr positiv gegenüberstehen.

5.Gesamtgewicht/Achslasten von Omnibussen
Die Leergewichte der Omnibusse haben sich in den letzten Jahren bedingt durch neue Umweltschutz- und Sicherheitsauflagen des Staates deutlich erhöht, wodurch sich die wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten (verringerte Sitzplatzkapazitäten) der Busse deutlich verschlechtert haben.
Andererseits haben eine ganze Reihe europäischer Länder nach wie vor nationale Regelungen der EU vorgesehen, die deutlich über den EU-Werten liegen.

Vor diesem Hintergrund fordern die drei Verbände eine Anpassung der europäischen Regelungen z.B. 19 t Gesamtgewicht für 12-Meter-busse anstelle bisher 18t Gesamtgewicht.
Ein gemeinsames Argumentationspapier für die politische Arbeit wird in den Geschäftsstellen erarbeitet.

6. Neue Mehrwertsteuer-Regelungen in Polen
Die neuen polnischen Mehrwertsteuer-Regelungen bringen für die Omnibusunternehmen in Deutschland, der Schweiz und Österreich erhebliche praktische Probleme mit sich. Beklagt werden auch die mangelnden Informationen der polnischen Behörden über die konkreten Verfahrensweisen und die gestiegenen bürokratischen Belastungen der Unternehmer.

Gemeinsam mit den polnischen Verbänden wollen die Verbände in Warschau direkt Klärungen und Verfahrensverbesserungen herbeiführen.

7. Drastische Einfahrt- und Parkgebühren in italienischen Städten
Alle drei Verbände haben insbesondere wegen der unzumutbaren neuen Belastungen des Reisebusverkehrs durch die Stadt Rom in den letzten Monaten zahlreiche Protestaktionen und Gespräche mit den zuständigen italienischen Regierungs- und Tourismusstellen durchgeführt. Man beschließt, den Druck auf diese Stellen weiter zu verstärken.

8.IRU-Herbsttagungen in Genf
Anlässlich der IRU-Herbsttagungen wollen die Verbände am Abend des 04.11.2010 in Genf mit einer Reihe anderer nationaler Verbände weitere koordinierende Abstimmungen zur gemeinsamen Interessenvertretung in Brüssel vornehmen.

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